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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst
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Familiengrechte Arbeitszeiten in Bund und Ländern
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§§ 12 – 15 Familiengerechte Arbeitszeiten: Verpflichtung zu Angeboten an alle Beschäftigten mit Familienpflichten, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen Familienbedingte Teilzeit/Beurlaubung: Grundsätzliche Antragsmöglichkeit auch bei Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, andere Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung im Einzelnen, Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen und Neubemessung der Aufgaben Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Vorrangige Berücksichtigung nach dem Leistungsprinzip Wiedereinstieg: Angebote von Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung nach der Beurlaubung Benachteiligungsverbot: unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen (gilt auch bei Telearbeitsplätzen), Gleichbehandlung von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig §§ 13 – 15 Familiengerechte Arbeitszeiten: Individueller Antrag bei Familienpflichten, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Beteiligung der Frauenvertreterin Familienbedingte Teilzeit: Unter Einbeziehung der Frauenvertreterin Bereitstellung ausreichender Teilzeitstellen, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherungs-, Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung Wiedereinstieg: Erleichterung des Wiedereinstiegs, rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung Benachteiligungsverbot: berufliche Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigte, Teilzeit oder Telearbeit darf keine geringerwertigen Aufgaben zur Folge haben Art. 10 – 14 Familiengerechte Arbeitszeiten: Die flexible Arbeitszeitgestaltung ist zu ermöglichen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Stellen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung während und nach der BeurlaubungVorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes Wiedereinstieg: nach Möglichkeit, entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Benachteiligungsverbot: keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen, Gleichbehandlung von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig §§ 10, 11 Familiengerechte Arbeitszeiten: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse durch Vorgesetzte, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, auch im Schichtdienst möglich Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch in gehobenen und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs-, beamten- und tarifrechtliche Folgen, Zusammenfassung der Stellenreste und Neubemessung der Aufgaben Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Angebot eines gleichwertigen Vollzeitarbeitsplatzes, vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung Wiedereinstieg: Bekanntgabe der Ausschreibungen §§ 17 – 19 Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag sind im Einzelfall geänderte tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten einzuräumen, gilt unabhängig vom Familienstand Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs- und tarifrechtliche Folgen Beurlaubung: Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Vorrang bei Beschäftigung zur Überbrückung dienstlicher Engpässe, Gespräche zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung Wiedereinstieg: Anspruch auf Vollzeit, vorrangige Berücksichtigung nach Qualifikation Benachteiligungsverbot: Keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung §§ 8, 10 Familiengerechte Arbeitszeiten: Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie vorübergehend Teilzeit oder ermäßigte Arbeitszeit erlauben, auch Stellen im gehobenen und höheren Dienst Familienbedingte Teilzeit: – Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit entsprechend Stellenplan §§ 12, 13 Familiengerechte Arbeitszeiten: Organisatorische Voraussetzungen für Teilzeit, auch in höheren Bezahlungsgruppen und Stellen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben Familienbedingte Teilzeit: Vorrangige Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen bei gleichwertiger Qualifikation Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation Benachteiligungsverbot: gleiche Berufschancen wie Vollzeitbeschäftigte §§ 12, 13 Familiengerechte Arbeitszeiten: Verstärkt Angebote für familienfreundliche Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familienpflichten, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Teilzeit auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen möglich Familienbedingte Teilzeit: soweit keine dringenden dienstliche Belange entgegenstehen, Hinweis auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und versorgungsrechtliche Folgen Beurlaubung: vorrangige Berücksichtigung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehendem Personalbedarf, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Benachteiligungsverbot: Gleiche Aufstiegs- und Fortbildungschancen §§ 7, 8 Familiengerechte Arbeitszeiten: Bei Bedarf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung, auch im Schichtdienst und gehobenen und Leitungspositionen möglich Familienbedingte Teilzeit: Hinweis auf sozialversicherungs-, beamten- und tarifvertragliche Folgen, Zusammenfassung der Stellenreste mit personellem Ausgleich Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, in besonderen Fällen Kostenerstattung für Kinderbetreuung Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: angemessene Berücksichtigung bei Neubesetzungen Wiedereinstieg: Angebot eines Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplatzes in gleichwertiger Funktion Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs §§ 13 – 16 Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag flexible Arbeitszeitgestaltung, soweit nicht überwiegende dienstliche Belange entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Leitungspositionen, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, Zusammenfassung der Stellenreste mit personellem Ausgleich, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Benachteiligungsverbot: Gleiche berufliche Aufstiegs- und Fortbildungschancen §§ 13, 14 Familiengerechte Arbeitszeiten: Im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen Familienbedingte Teilzeit: bedarfsgerechtes Angebot, auch in Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen, personeller oder organisatorischer Ausgleich Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung nach der Beurlaubung Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Änderungen werden vorrangig zugelassen, wenn dem nichts entgegensteht Wiedereinstieg: Einsatz in der Regel am alten Dienstort oder wohnortnah Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung, unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen §§ 11, 12 Familiengerechte Arbeitszeiten: organisatorische und haushaltsrechtliche Voraussetzungen für zusätzliche Teilzeitstellen sind zu schaffen, auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen Familienbedingte Teilzeit: auf Antrag, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen Beurlaubung: Anträgen ist zu entsprechen, Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Wiedereinstieg: Vorrang bei gleichwertiger Qualifikation Benachteiligungsverbot: gleiche Chancen zur beruflichen Entwicklung §§ 16 – 19 Familiengerechte Arbeitszeiten: Angebote familiengerechter Arbeitszeiten unter Beachtung dienstlicher Gegebenheiten, auch bei Stellen mit Leitungsaufgaben, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Ergebnisbericht an Landtag nach 5 Jahren Laufzeit Familienbedingte Teilzeit: soweit nicht zwingende dienstliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Hinweis auf renten- und versorgungsrechtliche Folgen, existenzsicherndes Einkommen, aber Ausschluss geringfügiger Beschäftigung Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit nach dienstlichen Möglichkeiten Wiedereinstieg: Anspruch auf eine Vollzeitstelle haben Frauen, die die Arbeitszeit wegen Familienpflichten befristet auf höchstens 5 Jahre unter Angabe des anschließenden Vollzeitbeschäftigungswunsches reduzieren Benachteiligungsverbot: es dürfen keine dienstlichen Nachteile entstehen §§ 10 – 13 Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherung-, beamten- und tarifrechtliche Folgen, schriftliche Begründung der Ablehnung Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung auf Antrag, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung bei gleichwertiger Eignung Wiedereinstieg: Angebot einer Vollzeitstelle in bisheriger Funktion Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung, unterschiedliche Behandlung nur bei zwingend sachlichen Gründen notwendig §§ 8, 9 Familiengerechte Arbeitszeiten: Schaffung flexibler Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten, soweit zwingende dienstliche Interessen nicht entgegenstehen Familienbedingte Teilzeit: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, schriftliche Begründung der Ablehnung Beurlaubung: Vertretungs- und Aushilfstätigkeiten, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit entsprechend personalwirtschaftlicher Möglichkeiten Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung von Teilzeitkräften nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bei Beurlaubten unter Wahrung dienstlicher Interessen in Teilzeit §§ 12 – 14 Familiengerechte Arbeitszeiten: Dauerarbeitsverhältnisse im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen Familienbedingte Teilzeit: alle Arbeitsplätze, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, Hinweis darauf in Arbeitsplatzausschreibung, Zusammenfassung von Reststellen und personeller Ausgleich, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes Benachteiligungsverbot: Keine Benachteiligung in beruflicher Entwicklung §§ 9 – 11 Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot entsprechend dienstlicher Möglichkeiten, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, Ablehnung muss begründet und auf Antrag der Frauenbeauftragten mitgeteilt werden, Hinweis auf sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtliche Folgen Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung von Vollzeitstellen Wiedereinstieg: Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, möglichst am alten Dienstort Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, unterschiedliche Behandlung von Teilzeitkräften zu zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe es rechtfertigen, eine regelmäßige Gleichbehandlung von Beurlaubten und Teilzeitkräften erfolgt nicht automatisch, Beurteilung auf Antrag vor Beurlaubung
Bund
Baden-Württemberg
Chancengleich-heitsgesetz
(ChancenG)
bei Nichtentsprechung
arbeits- und tarifrechtliche Folgen, Telearbeit bevorzugt für Beschäftigte mit Familienpflichten
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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