Versorgungsausgleich

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Versorgungsausgleich 

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Beim Versorgungsausgleich werden die während einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei der Scheidung zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt. Dabei muss derjenige, der die höheren Anwartschaften erworben hat, dem anderen, der weniger oder gar keine Versorgungsanwartschaften vorweisen kann, Teile von seiner eigenen abgeben. Eine solche Aufteilung ist seit 2002 auch beim Rentensplitting möglich. Ehefrauen, die zumeist der ausgleichsberechtigte Partner sind, haben mit dem Versorgungsausgleich die Chance auf eine eigenständige Versorgung bzw. auf eine Erhöhung der bestehenden. Die übertragenen Anwartschaften werden auch bei der Wartezeitberechnung berücksichtigt. 


Beispiele:
Die Ehefrau hat während der Ehe keine, der geschiedene Ehemann hingegen 400 Euro monatlich an Versorgungsanwartschaften erworben. Der geschiedene Ehemann muss von seinen Rentenanwartschaften 200 Euro abgeben, so dass jeder während der Ehe 200 Euro an Rentenanwartschaften erworben hat.
Oder:
Die Ehefrau hat in der Ehe eine monatliche Rentenanwartschaft von 300 Euro aufgebaut. Als Student hat der geschiedene Ehemann in dieser Zeit nur 100 Euro an Rentenanwartschaften erzielt. Aus der Differenz von 200 Euro muss die geschiedene Ehefrau 100 Euro an ihn abgeben. Nach dem Versorgungsausgleich hat jeder während der Ehe eine Rentenanwartschaft von monatlich 200 Euro erworben.
 
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Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

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Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

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Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

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